Integrationshilfe nach §35a SGBVIII mal anders
Seit Februar 2018 läuft an unserer Schule ein Modellprojekt zur Neuorganisation der Integrationshilfe. Kooperationspartner des über vier Jahre angelegten Projektes sind der Landkreis Leer (Jugend- und Sozialamt), der Leinerstift, die LeeWerk-Wisa GmbH (Gemeinnützige Gesellschaft für Qualifizierung, Integration und Beschäftigung mbH ) und die Grundschule Ostrhauderfehn.
Ziel des Projektes ist es, die Integrationshilfe nach §35a (SGBVIII) flexibler und effektiver zu gestalten, so dass drohende oder bereits aufgetretene seelische Behinderungen besser verhütet bzw. beseitigt werden können. Wir sind davon überzeugt, dass die Prävention von seelischen Behinderungen auch vor dem Hintergrund der Inklusion neu gedacht werden muss, zumal nur wenige Grundschulen Sozialpädagogen beschäftigen können.
Dies wollen wir dadurch erreichen, dass die Integrationshelfer und Lehrer an der Schule eine qualifizierte Unterstützung durch einen Sozialpädagogen bekommen (10 Stunden pro Woche vom Leinerstift) , der gemeinsam mit dem Kollegium darüber berät, wie, in welchem Umfang und bei welchen Schülern eine Integrationshilfe eingesetzt werden soll. Dazu gibt es einen „Pool“ von qualifizierten I-Helfern, die sehr flexibel in den einzelnen Klassen eingesetzt werden können. Neu daran ist, dass wir als Schule ein Mitspracherecht beim Einsatz von I-Helfern bekommen. Dies halten wir für sehr wichtig, denn nicht alle Kinder, die einen Integrationshelfer benötigen, bekommen auch einen. Außerdem können wir so viel schneller auf Probleme reagieren, weil wir nicht darauf angewiesen sind, auf Fachgutachten warten zu müssen, die für die Gewährung eine I-Hilfe nötig wären. Bei der Planung des Projektes war es allen Parteien wichtig, dass die I-Hilfe als kategorische Einzelfallhilfe ein Stück weit aufgeweicht wird. I-Helfer sollen sich nicht nur um ein Kind kümmern dürfen, sondern unterstützen da, wo Unterstützung benötigt wird und zwar immer nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich, damit die Kinder lernen, sich möglichst selbstständig zurechtzufinden. Da das nicht von allen Kindern verlangt werden kann, ist angedacht auch die klassische Einzelfallhilfe weiterhin zu ermöglichen. Allerdings immer mit dem Ziel, einen möglichst hohen Grad an Selbstständigkeit zu erreichen.